Klimaklage – Recht auf Klimaschutz?
Die Klimaklage ist wie Yoga und es gibt Optimismus. Das sind die Fazite vom Vortrag von Anwältin Michaela Krömer, welche gemeinsam mit Klimakläger Mex M. eine Klimaklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte. Dieses Jahr warten wir alle gespannt auf die Rückmeldung des Gerichtshofs.
Yogaübung ist immer, wie weit ich mich reindehnen kann, ähnlich ist die Gretchenfrage bei der Klimaklage -Ob und inwieweit können Gerichte das bestehende System ändern?, oder ob es dazu erst eine Änderung der Gesetzgebung braucht.
Wie weit kann ein Gericht gehen, wenn es nicht ausreichend Gesetze gibt? Die Antwort variiert je nach System, je nachdem ob Menschenrechte eingeklagt werden können oder nicht.
In ihrem Vortrag ging Mag. Krömer weiters darauf ein, wie Gerichte das System biegen können und warum genau sie auf spezielle Fälle zurückgreifen muss um vor Gericht durchzudringen. Eines der Hauptprobleme sieht Frau Mag. Krömer leider auch dahingehend, dass es die Klage bereits vor 20 Jahren gebraucht hätte um möglichst viel zu bewirken und die Auswirkungen des Klimawandels abzudämpfen.
In der anschließenden spannenden Diskussion wurden auch viele kritische Fragen gegenüber unserem Rechtssystem aufgeworfen – doch sie endete glücklicherweise mit leichtem Optimismus, dass ein Recht auf Klimaschutz vielleicht doch bald gerichtlich festgestellt wird.
Wer mehr über die Klimafrage erfahren möchte, kann sich hier näher informieren.