Dienstag, März 19, 2024
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Christina Jilek: Antikorruption und WKStA 


Anlässlich unserer letzten Veranstaltung des Semesters durften wir am 12. Jänner 2023 einem Vortrag von Frau Mag. Christina Jilek, LL. M., Oberstaatsanwältin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und Mitinitiatorin des Anti-Korruptions-Volksbegehrens, beiwohnen. Bei dem gelungenen Abschluss des Wintersemesters wurde viel gelernt, aber natürlich auch ebenso heiß diskutiert.

Kaum hatten wir Christina Jilek bei uns im Resowi-Zentrum willkommen geheißen, stand dem Beginn des Vortrages schon nichts mehr im Wege – wobei anfänglich erstmals einige Definitionsfragen geklärt wurden. So auch: Was ist bzw. macht ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin überhaupt? Ein:e Staatsanwält:in untersucht in Strafverfahren das, was für die Aufklärung des Sachverhalts relevant ist – etwa durch die Ermittlung von be- oder entlastenden Umständen. Regelmäßig entscheidet die Staatsanwaltschaft als Trägerin der staatlichen Anklagebefugnis darüber, ob es in einem konkreten Fall zu einer Anklage kommt oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft und die WKStA

Der Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft setzt sich zusammen aus Anzeigenprüfung und Ermittlungsverfahren, wobei letzteres durch Einstellung des Verfahrens, Diversion (Erbringung gemeinnützige Leistungen uä.) oder Anklage bzw. Strafantrag abgeschlossen wird. Kontrolliert werden Staatsanwält:innen etwa im Rahmen einer umfangreichen Dienst- und Fachaufsicht innerhalb der justiziellen Strukturen, aber auch die staatlichen Gerichte tragen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten Einzelner bei. Hervorzuheben ist hier auch das Recht auf Akteneinsicht, welches von Betroffenen geltend gemacht werden kann.

Aber wer oder was ist denn jetzt die WKStA? Die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) setzt sich aus 43 Oberstaatsanwält:innen in Wien mitsamt der Außenstellen in Graz, Linz und Innsbruck, 9 Wirtschaftsexpert:innen, 9 IT-Expert:innen und Kanzleipersonal zusammen. Um Oberstaatsanwält:in zu werden, ist es ein langer Weg: Nach dem Jus-Studium die Tätigkeit als Richteramtsanwärter:in, die Richteramtsprüfung, 5 Jahre Berufserwahrung sowie wirtschaftliche Erfahrung bzw. Kenntnisse werden benötigt.

Korruptionsbekämpfung durch Transparenz

Nach der Einführung in das österreichische Justizsystem ging es gleich mit unseren Fragen zu Amtsmissbrauchs und Korruption weiter, wobei Amtsmissbrauch als wissentlicher Befugnismissbrauch zu verstehen ist, von welchem sich Korruption durch den ( in der Regel finanziellen) Vorteil unterscheidet. Letzteres ist definiert als Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Das Problem liegt daran, dass Korruption ein „unsichtbares Phänomen“ ist, wodurch Schaden für jede:n Einzelne:n entsteht. Die Lösung? Transparenz.

In diesem Zusammenhang wurden alternative Modelle erörtert: So zum Beispiel Schweden mit seinem gläsernen Staat. Im Vergleich: Bei uns in Österreich ist mit Amtsaustritt alles weg; bei E-Mails und Diensthandys ist nicht einmal vorgesehen, dass sie ins Staatsarchiv kommen. Was die Sachverhaltsaufklärung noch schwieriger macht: Meist gibt es nur Täter:innen (einen abgeschlossenen Täterkreis), wenig mögliche Beweisquellen und kein Interesse der Beteiligten an Aufklärung. Die „ahnungslosen“ Opfer von Korruption sind letztendlich wir alle als Zivilbevölkerung.

Im äußeren Rahmen gehören zu Transparenz Litigation-PR (Rechtskommunikation oder prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit), Großverfahren und umfangreiche Berichtspflichten dazu. Skeptisch seien laut Christina Jilek Live-Ticker aus dem Gerichtssaal zu betrachten, da Journalist:innen ohne juristische Fachkenntnisse gewisse Dinge oft falsch verstehen, sodass plakative Sätze alleine stehen bleiben und alles verzerren würden. Dies führt wiederum dazu, dass Informationen aus dem Live-Ticker oft falsch wären. Wichtig ist eine gewisse Kontrollfunktion der Medien auch der Staatsanwaltschaft gegenüber jedoch trotzdem.

Neue Lösungen für komplexe Probleme

Zwar gibt es aktuelle Reformbestrebungen; der Weg zu einem korruptionsfreien Österreich wird aber wohl noch ein langer sein. Als mögliche Lösungen wurden die Verteilung der „Macht“ auf Viele im Rahmen der Transparenzbemühungen, Verfahrensbeschleunigung und die Wichtigkeit des Nichtbestehens eines Anscheins der politischen Einflussmöglichkeit diskutiert. Praktisch leicht umsetzbar wäre etwa eine „Cooling-Down“-Phase im Rahmen von Unvereinbarkeitsregeln bei der Beendigung des Dienstverhältnisses von WKStA-Mitarbeiter:innen, ein transparentes Ernennungsverfahren und Verbindungsbeamte bei Justiz und Polizei, welche im Rahmen ihrer Unabhängigkeit nicht an den Innenminister berichtet. Schon war eine weitere Veranstaltung vorüber, nach der wir alle in die Prüfungsphase und danach in die Ferien starteten. Wir bedanken uns bei allen für ein gelungenes Semester!

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